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Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1

Nach § 13 Trinkwasserverordnung sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.
Eine systemorientierte Analyse in Form einer Hygiene-Erstinspektion sollte in jeder Anlage bereits vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation durchgeführt werden.

Planerische Mängel oder Fehler in den Installationen können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden. Ist die Anlage erst einmal gefüllt und verdeckt, d.h. teilweise in Wänden oder unter Deckenverkleidungen verborgen, wird eine etwaige Mangelbeseitigung sehr schnell aufwändig und teuer.

Nach der Hygiene-Erstinspektion und der Beseitigung etwaiger Mängel kann die Anlage ordnungsgemäß befüllt, gespült und in Betrieb genommen werden.
VDI 6023 Blatt 1 “Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung”

*5 Planung sowie Errichtung und Inbetriebnahme
5.4.3.2 Hygiene-Erstinspektion (vor Befüllung)*

Die Einhaltung der im Abschnitt 5 aufgelisteten Anforderungen soll vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation vor Ort geprüft werden. Diese Prüfung darf nur von fachkundigen Personen mit dem Nachweis hygienetechnischer Zusatzqualifikation, z. B. VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene, Inhaber einer VDI-Urkunde VDI 6023, Kategorie A, SHK-Fachkraft für Trinkwasserhygiene oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einschlägigen Bestellungsgebiet, durchgeführt werden. Die Hygiene-Erstinspektion umfasst die Prüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der Anforderungen des Raumbuchs und des Abschnitts 5. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel, z. B. erkennbare Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik, müssen vor dem Befüllen der Trinkwasser-Installation behoben werden; die vorhandenen Unterlagen sind entsprechend zu aktualisieren. Druckprüfungen der Installation sind nach baulichen Änderungen gegebenenfalls zu wiederholen.

Die Hygiene-Erstinspektion muss mindestens umfassen:

  • Prüfung der erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit, einschließlich Betriebsanweisungen, Instandhaltungsplan oder Hygieneplan
  • Prüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der Anforderungen des Raumbuchs und des Abschnitts 5 dieser Richtline
  • Prüfung von Anschlüssen zu Feuerlöschleitungen und Nichttrinkwasser-Installationen auf Zulässigkeit

Zum Nachweis einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit muss unmittelbar nach der Befüllung an repräsentativen endständigen Stellen eine Kontrolle der Wasserbeschaffenheit erfolgen.
Auszug aus der VDI 6023 Blatt 1 Abschnitt 5.4.3.3:

Tabelle 1 Prüfparameter für eine systemische Prüfung zum Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit zur Übergabe/Abnahme (Verantwortungsübergang):

Prüfparameter

Temperatur PWC (Kaltwasser)ª
Temperatur PWH/PWH-C (Warmwasser + Zirkulation)
Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C
Escherichia coli und coliforme Bakterien
Pseudomonas aeruginosaᵇ
Clostridium perfringens

Anforderungen

maximal 25 °C nach Ablauf von 3 ℓ, gemessen in 250 ml in einem Messbecher
gemäß DVGW W 551 (A) nach Ablauf von 3 ℓ, gemessen in 250 ml in
gemäß TrinkwV, Anlage 3
nach TrinkwV, Anlage 1 und 3
nicht nachweisbar in 100 ml
KBE/100 ml

ª Feststellen der Temperaturkonstanz im Trinkwasser entsprechend der UBA-Empfehlung vom 18.12.2018
ᵇ gemäß UBA-Empfehlung vom 13.06.2017